Wenn DAS kriminell ist, bin ich es dann auch!?
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat fünf Anhänger der früheren Gruppe "Letzte Generation" angeklagt. Den fünf Mitgliedern werde vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, die auf das Begehen von Straftaten gerichtet gewesen sei. Die Bildung krimineller Vereinigungen ist eine Straftat, die im Strafrecht Deutschlands in § 129 StGB normiert ist. Der Tatbestand findet sich im Abschnitt Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und soll Organisationsdelikte erfassen. Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe (vgl. aber unten Absatz 5), das Unterstützen oder das Werben um Mitglieder oder Unterstützer mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dezember 2022: Nach den bundesweiten Durchsuchungen bei Klimaaktivisten der Letzten Generation geht die Staatsanwaltschaft auch dem Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach. Ein Anwalt erklärt im Ges
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