Verfassungsrecht auf Widerstand? | Von Dirk Pohlmann
Den vollständigen Tagesdosis-Text (inkl ggf. Quellenhinweisen und Links) findet ihr hier: https://kenfm.de/verfassungsrecht-auf-widerstand-von-dirk-pohlmann/ Ein Kommentar von Dirk Pohlmann. Artikel 20 des Grundgesetzes ist einer der wesentlichen Normen des Grundgesetzes. Das bedeutet konkret, dass die ersten 3 Absätze des Artikel 20 in ihrem Bestand und Sinn nie geändert werden dürfen. Das gilt ansonsten nur noch für den Artikel 1, der die Würde des Menschen und die Menschenrechte als Grundlage und Zweck allen staatlichen Handelns festschreibt. In den ersten 3 Absätzen des Artikel 20 wird festgelegt, dass Deutschland eine Demokratie mit Wahlen ist, ein Sozialstaat, ein Bundesstaat, in dem die Länder wichtige Regelungen treffen können und eine Republik. Die Umwandlung Deutschlands in eine Monarchie ist also nicht mehr legal möglich. Wörtlich lautet der Artikel 20: (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom V
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