Boxenstopp zur Risikoanalyse "Pandemie" der Bundesregierung 2012: Uli Gellermann
Acht Jahre Untätigkeit. Deutschland befindet im Shutdown-Modus. Artikel 8 des Grundgesetzes wurde auf unbestimmte Zeit auf Eis gelegt. Es darf sich nicht mehr öffentlich versammelt werden. Das hat es in der BRD sei ihrer Gründung 1949 noch nicht gegeben. Die Bundesregierung verteidigt diesen massiven Einschnitt in die Grundrechte mit dem Infektions-Schutzgesetz, konkret Paragraph 28. Berechtigt? Nur, wenn die Regierung vom Corona-Virus überrascht worden wäre. Das aber ist nicht der Fall. Eine Risiko-Analyse aus dem Jahre 2012, verfasst in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut, warnte schon vor acht Jahren vor den Gefahren einer Pandemie explizit durch Corona. Das Papier passierte den Bundestag. Mehr nicht. Es wurden weder Maßnahmen ergriffen, um die Kapazität von Spezial-Betten vorzuhalten, noch bereitete man sich mit dem Bunkern von Hygiene-Artikeln, wie Mundschutz-Masken und Desinfektionsmitteln, vor. Hätte die Bundesregierung seinerzeit verstärkt in die Forschung investie
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