STANDPUNKTE • Ganzkörperscanner und Gesichtserkennungssysteme - Ist es eine Pflicht?
Den vollständigen STANDPUNKTE-Text (inkl ggf. Quellenhinweisen und Links) findet ihr hier: https://kenfm.de/standpunkte-%e2%80%a2-ganzkoerperscanner-und-gesichtserkennungssysteme-ist-es-eine-pflicht/ Ein Standpunkt von Sean Henschel. Wer seine Rechte nicht kennt, kann diese auch schwieriger wahrnehmen. Es besteht keine Pflicht, durch Ganzkörperscanner am Flughafen zu laufen. Jeder Reisende hat einen Anspruch auf eine alternative Untersuchungsmethode. Es genügt, das Sicherheitspersonal ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass man eine „Durchsuchung von Hand“ bevorzugt. Einer Rechtfertigung für die eigene Entscheidung bedarf es nicht. Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit stellt dies für Fluggäste eindeutig klar (1). Dort heißt es in 4.1.1.10 (Abschnitt über die Kontrolle von Fluggästen und Handgepäck): „Fluggäste haben das Recht, di
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