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Freiheit nur für eine Sängerin
Ein Moskauer Gericht hat im Berufungsverfahren gegen die Punkband "Pussy Riot" das Urteil gesprochen: Es bestätigte für zwei der drei Angeklagten die Haftstrafen von jeweils zwei Jahren im Straflager. Eine der Sängerinnen wurde überraschend auf Bewährung entlassen.
↗https://www.spiegel.de/politik/ausland/zwei-frauen-von-pussy-riot-muessen-zwei-jahre-ins-straflager-a-860549.html
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