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Regelsätze verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig. Die Richter fordern bis zum Jahresende von der Bundesregierung eine klarere Berechnung, die besonders auf die Bedürfnisse von Kindern eingeht.
↗https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/mehrkosten-fuer-hartz-iv-umbau-schlupfloch-urteil-gibt-regierung-sparspielraum-a-676892.html
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