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Da ging wohl keinem ein Licht auf!: Wie eine 40-Watt-Lampe für Nachbarschafts-Zoff sorgte
Es war ein Urteil, das Deutschland bewegte und überraschte: Am 21. Dezember 2001 entscheidet das Wiesbadener Gericht, dass Hartmut Sporalskis Sohn die Lampe vor seinem Haus nicht mehr anschalten darf. Der Nachbar gegenüber, Richter Bernhard Gomm hatte geklagt, weil ihm das Licht von Nachbargrundstück zu hell war. Die Glühbirne ging in die Geschichte ein und ist ein Ausstellungsstück im witzigsten Museum der Welt, dem Harlekinäum in Wiesbaden.
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