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Begründung: eigenes Betriebsrisiko: Kein Kurzarbeitergeld für dieses Kasseler Friseurstudio
Ein voller Salon – das ist für Friseurmeister Thomas Herrmann aus Kassel aktuell nur ein ferner Wunsch. Durch die in Hessen eingeführte 3G-Regelung für Friseure sagen immer mehr Kunden ihre Termine ab. Für den Friseurmeister bedeutet das 20 Prozent weniger Umsatz. Um Kosten zu sparen hat er seine Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt. Doch das Kurzarbeitergeld wird ihm nicht ausbezahlt. Der absurde Grund: die Terminabsagen und der damit eingehende Umsatzrückgang wären sein „Betriebsrisiko“.
↗https://www.rtl.de/video/kein-kurzarbeitergeld-fuer-dieses-kasseler-friseurstudio-61e7e07b1717120a526fb332.html
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