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Wegen Störung der Totenruhe verurteilt: Abgetrennten Kopf abgelegt: 1,5 Jahre Haft für 39-Jährigen
Ein 39 Jahre alter Mann, der im vergangenen Sommer einen menschlichen Kopf vor einem Gerichtsgebäude in Bonn abgelegt hatte, ist dafür am Freitag zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mann schwieg zu den Vorwürfen, doch das Landgericht Bonn ging davon aus, dass er den Kopf seines zuvor an Tuberkulose gestorbenen Freundes abgetrennt und dann vor das Gericht gelegt hatte.
↗https://www.rtl.de/video/abgetrennten-kopf-abgelegt-1-5-jahre-haft-fuer-39-jaehrigen-63cac782b1e0b082150391f2.html
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