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Mutschke zu Lohngerechtigkeit: Anwältin: "Schlecht verhandelt" - für Gericht kein Argument!
„Schlecht verhandelt“ – das gilt als Grund, um Frauen weniger Gehalt als dem männlichen Kollegen zu zahlen, so nicht mehr. Konkret hatte eine Frau aus Sachsen geklagt, nachdem sie 1.000 Euro weniger Gehalt als ihr Kollege verdiente und das für die gleiche Arbeit. Das Arbeitsgericht in Erfurt hat ihr jetzt zugesprochen. Die Angestellte soll jetzt eine ordentlich Gehaltsnachzahlung und eine Entschädigung bekommen. Mit dem Urteil soll damit auch allgemein die Position von Frauen gestärkt werden. Doch was heißt das jetzt ganz konkret auch für Frauen? Rechtsanwältin Nicole Mutschke ordnet die Lage ein.
↗https://www.rtl.de/video/anwaeltin-schlecht-verhandelt-fuer-gericht-kein-argument-63ef55c5d0fa9e3f2806d383.html
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