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Gericht hat entschieden: Muslimin Nancy darf nicht voll verschleiert Auto fahren
Wer Auto fahren will, muss sein Gesicht zeigen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Richter bestätigten damit noch einmal das so genannte Nikab-Verbot im Straßenverkehr und wiesen die Klage einer 33-jährigen Muslima ab. Diese hatte unter anderem vorgeschlagen, sich mittels personalisiertem QR-Codes zu identifizieren - ohne Erfolg. Die Klägerin hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.
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