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"Nur noch 3 Artikel verfügbar": Zalando wegen Irreführung abgemahnt
Es ist einer der ältesten Verkaufstricks der Welt: Mit der Behauptung, die Ware sei knapp, sollen Kunden zum unüberlegten Geldausgeben gedrängt werden. Auch im Internet heißt es immer wieder: "Nur noch drei Artikel auf Lager". Dabei geht es offenbar nicht immer mit rechten Dingen zu. Jetzt erteilt der Wettbewerbsverband dem Online-Shop Zalando eine Abmahnung - wegen Irreführung der Verbraucher.
↗https://www.n-tv.de/mediathek/videos/ratgeber/Zalando-wegen-Irrefuehrung-abgemahnt-article15841306.html
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