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Karlsruhe: Verletzung der Bürgerrechte: BKA-Befugnisse für Terrorbekämpfung teils verfassungswidrig
Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das BKA-Gesetz soll nun bis Mitte 2018 nachgebessert werden, so die Richter.
↗https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/BKA-Befugnisse-fuer-Terrorbekaempfung-teils-verfassungswidrig-article17515556.html
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