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Gebühren für Wohnungsbesichtigungen: Gericht erklärt umstrittene Makler-Praxis für unzulässig
Seit einem Jahr gilt auf dem Wohnungsmarkt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen – meist ist das der Vermieter. Mit einem Trick versuchen einige Makler, auch potentielle Mieter zur Kasse zu bitten: Sie verlangen eine Besichtigungsgebühr - in einem Beispiel in Stuttgart rund 35 Euro. Ob Makler die verzweifelte Lage der Wohnungssuchenden derart ausnutzen dürfen, musste ein Gericht entscheiden. Jetzt ist das Urteil gefällt.
↗https://www.n-tv.de/mediathek/videos/ratgeber/Gericht-erklaert-umstrittene-Makler-Praxis-fuer-unzulaessig-article17956261.html
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