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Tipps für das richtige Vorgehen: Zum Jahreswechsel droht Verjährung von Forderungen
Geldschulden eintreiben ist unangenehm und lästig. Doch zu lange Zeit lassen sollten Gläubiger sich damit nicht: Mit dem Silvesterfeuerwerk lösen sich auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Geldforderungen - sei es gegenüber Kunden oder auch dem Vermieter - in Luft auf. Denn es gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. n-tv gibt Tipps, falls es mal knapp wird.
↗https://www.n-tv.de/mediathek/videos/ratgeber/Zum-Jahreswechsel-droht-Verjaehrung-von-Forderungen-article19422106.html
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