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BGH-Entscheid zu Extrakosten: Banken dürfen nur eingesetzte SMS-TAN abrechnen
Etwa die Hälfte der Deutschen erledigt Bankgeschäfte inzwischen online. Für jede Überweisung benötigt man eine TAN-Nummer - die gibt es oft direkt per SMS aufs Handy. Doch den Service lassen sich einige Banken bezahlen. Deswegen ziehen Verbraucherschützer vor den Bundesgerichtshof und bekommen teilweise recht.
↗https://www.n-tv.de/mediathek/videos/ratgeber/Banken-duerfen-nur-eingesetzte-SMS-TAN-abrechnen-article19952249.html
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