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Paragraph ein Relikt des NS: 150.434 machen sich für Abtreibungsaufklärung stark

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Der Paragraph 219a des Strafgesetzbuches soll verhindern, dass Frauen gegen ihren Willen zu Abtreibungen gedrängt werden. Doch der Fall einer Gynäkologin wirft ein neues Licht: Selbst durch objektive Information würden sich Ärzte strafbar machen. Daraus entspinnt sich ein großer Protest und eine klare Forderung an die Politik.

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/150-434-machen-sich-fuer-Abtreibungsaufklaerung-stark-article20181808.html
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