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Urteil des BVerfG: Hartz-IV-Sanktionen zum Teil verfassungswidrig
Mit drastischen Leistungskürzungen bringen die Jobcenter Hartz-IV-Bezieher auf Linie. Wer nicht mitzieht, bekommt weniger Geld. Nun urteilt das Bundesverfassungsgerichts: Das verstößt zum Teil gegen das Grundgesetz. Arbeitsminister Heil spricht von einer "Riesenchance".
↗https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Hartz-IV-Sanktionen-zum-Teil-verfassungswidrig-article21374617.html
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