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Urteil in Oer-Erkenschwick: Muezzin darf per Lautsprecher zum Gebet rufen
Seit 2014 ruft der Muezzin der Moschee im Nordrhein-Westfälischen Oer-Erkenschwick per Lautsprecher zum Gebet. Ein Anwohner geht dagegen gerichtlich vor. Zunächst gewinnt er, doch die Stadt geht in Berufung. Nun wird das Rufverbot in Münster gekippt.
↗https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Muezzin-darf-per-Lautsprecher-zum-Gebet-rufen-article22056212.html
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