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Grundsatzurteil gefällt: Mindestlohn gilt auch für ausländische Pflegekräfte
Die Corona-Pandemie unterstreicht, wie prekär die Gehaltssituation für Pflegekräfte ist - vor allem für die aus dem Ausland. Das Bundesarbeitsgericht bestätigt nun: Ausländische Pfleger und Pflegerinnen haben Anspruch auf den Mindestlohn. Die Gesetzesnovelle bedeutet teilweise untragbare Mehrausgaben für viele Familien.
↗https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Mindestlohn-gilt-auch-fuer-auslaendische-Pflegekraefte-article22644344.html
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