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Menschen mit Behinderung schützen: Urteil aus Karlsruhe: Gesetzgeber muss Triagen regeln
Krankenhäuser müssen mit harten Triagen rechnen. In einer Verfassungsbeschwerde fordern mehrere Menschen mit Behinderung eine gesetzliche Versicherung der eigenen Versorgung in einem solchen Notstand. Nun fällt das Bundesverfassungsgericht ein Urteil.
↗https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Urteil-aus-Karlsruhe-Gesetzgeber-muss-Triagen-regeln-article23024359.html
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