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Polizei filmt Demonstrationen
Seit 2013 darf die Berliner Polizei sogenannte Übersichtsaufnahmen von Demonstrationen machen. Das hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof in einem Normenkontrollverfahren entschieden. Die Richter wiesen am Freitag Beschwerden der Opposition im Abgeordnetenhaus gegen diese Erlaubnis ab. Nach ihrem Urteil würden diese Übersichtsaufnahmen nicht gegen Grundrechte der Berliner Verfassung verstoßen. Auch die Gesetzesgrundlage sei für diese Erlaubnis ordnungsgemäß zustande gekommen. Früher durfte die Polizei eine Demonstration nur filmen, wenn Gewalt ausbrach oder kurz bevorstand.
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