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Preisbindung mit dem Rücken an der Wand
Es sei nicht Sache des Präsidenten einer obersten Bundesbehörde, gesetzgeberische Wünsche zu äußern. In seine Zuständigkeit falle es einzig und allein, bestehende Gesetze – so wie sie sind – durchzuführen.
↗ https://www.zeit.de/1961/22/preisbindung-mit-dem-ruecken-an-der-wand