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Gesetz auf Vorrat
Wer sein Auto auf der Straße parkt (also "die Fortbewegung für kürzere Zeit unterbricht"), sündigt wider den Geist des Verkehrs; denn das unantastbare Grundgesetz aller Verkehrsplaner lautet: "Der fließende Verkehr hat den Vorrang vor dem ruhenden".
↗ https://www.zeit.de/1961/15/gesetz-auf-vorrat