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Zeitmosaik
Auch die deutsche Ausgabe der "Lady Chatterley" von D. H. Lawrence ist nicht "unzüchtig". Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat mit dieser Begründung die vom Kölner "Volkswartbund" gegen den Rowohlt-Verlag erstattete Anzeige wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften abgewiesen.
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