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Der Leser schreibt...
Mit Bedauern lese ich den Artikel "Nekrolog auf verlorenes Eigentum". Der Wunsch nach Rückgabe des beschlagnahmten deutschen Eigentums ist weder eine "Belastung" des deutschamerikanischen Verhältnisses – denn er ist von der amerikanischen Senatsmehrheit als berechtigt anerkannt worden –, noch ist er unter dem Gesichtspunkt "Geldinteressen gegen Geldinteressen" zu sehen.
↗ https://www.zeit.de/1961/13/der-leser-schreibt