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Mehrmals täglich zur Arbeitsstätte
Die Fahrt von der Wohnung zum Arbeitsplatz und zurück kann gar nicht schnell und billig genug erledigt werden. Darum sind auch für Kraftfahrer die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten abzugsfähig.
↗ https://www.zeit.de/1961/14/mehrmals-taeglich-zur-arbeitsstaette