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Weder erwünscht noch notwenig
Insbesondere sind Konzentrationen volkswirtschaftlich wie sozial unerwünscht, wenn sie den Sonderinteressen einzelner oder einzelner Gruppen dienen, ohne das Wachstum des Sozialprodukts zu fördern, wenn sie die individuelle Freiheit und damit auch die Freiheit selbständiger Unternehmer schmälern oder aufheben, ohne die volkswirtschaftliche Produktivität zu steigern und wenn sie Machtmißbrauch ermöglichen, weil es an den erforderlichen Rechtskontrollen bei an sich zweckmäßigen Konzentrationen feh
↗ https://www.zeit.de/1961/08/weder-erwuenscht-noch-notwenig