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Mord mit Genehmigung?
Gesundheitsbehörde und Ärztekammer Hamburgs kamen überein, gegen jene Ärzte, keine berufsgerichtlichen Verfahren einzuleiten, die in den Jahren 1941 bis 1943 mindestens sechsundfünfzig unheilbar idiotische und zugleich körperlich schwer mißgebildete Kinder getötet haben.
↗ https://www.zeit.de/1961/04/mord-mit-genehmigung