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Der Aktionär muß wissen
Bei der Geestemünder Bank, Bremerhaven, wird der zum 22. Februar 1961 einberufenen Hauptversammlung die Verteilung einer Dividende von 16 2/3 vH für das Geschäftsjahr 1960 (im Vorjahr 12 + 3 vH Bonus) vorgeschlagen, nachdem den gesetzlichen Rücklagen 250 000 DM vorweg zugewiesen worden sind.
↗ https://www.zeit.de/1961/05/der-aktionaer-muss-wissen