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Vor schweren Entscheidungen
Für einen freien Goldhandel blieb also nur wenig Raum. Zwar hat sich die Auffassung des Internationalen Währungsfonds im Verlauf seines Bestehens soweit geändert, als er beispielsweise keinen Widerspruch gegen die Neueröffnung des Londoner Goldmarktes 1954 oder die Liberalisierung des Goldhandels in der Bundesrepublik in den Jahren 1954 bis 1957 erhob.
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