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Rechtsbrecher
Artikel 20 der Verfassung lautet: "Bauern, Handel- und Gewerbetreibende sind in der Entfaltung ihrer privaten Initiative zu unterstützen.
↗ https://www.zeit.de/1960/49/rechtsbrecherArtikel 20 der Verfassung lautet: "Bauern, Handel- und Gewerbetreibende sind in der Entfaltung ihrer privaten Initiative zu unterstützen.
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