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Der Leser schreibt...
Von Ihrem Artikel "Der Trick mit der Scheck-Ausweiskarte" habe ich mit großem Interesse Kenntnis genommen. Ergänzend möchte ich Ihnen lediglich noch mitteilen, daß die Ausweiskarte zwar keine Garantie enthält, aber doch besonders, wenn sie – wie von uns vorgesehen – nur für einen bestimmten Betrag, nämlich für Schecks bis zu DM 100,–, gilt, eine konkrete Bankauskunft darstellt, die dem Schecknehmer deutlich macht, daß sich die Bank nicht nur allgemein über die Bonität des Scheckheftempfängers Ge
↗ https://www.zeit.de/1960/41/der-leser-schreibt