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Wahl und Recht
Niedersachsen darf nicht, wie vorgesehen, am 23. Oktober wählen. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Wochen vor dem Wahlsonntag den Termin für die Gemeindewahlen aufgehoben.
↗ https://www.zeit.de/1960/42/wahl-und-rechtNiedersachsen darf nicht, wie vorgesehen, am 23. Oktober wählen. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Wochen vor dem Wahlsonntag den Termin für die Gemeindewahlen aufgehoben.
↗ https://www.zeit.de/1960/42/wahl-und-recht