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Ein Rest des Unbehagens bleibt
Eigentlich müßte man den damals entkommenen Mittäter des Bauern Hanselmann – weil er doch auch verbindlich verurteilt worden wäre oder wurde – sofort festnehmen und ordnungsgemäß aufhängen, denn er wurde ja damals in objektiver Hinsicht und nach den damals herrschenden Gesetzen und dem Recht dem Aufhängen anheimgegeben, und dem Recht muß, auch heute, noch Genüge getan werden.
↗ https://www.zeit.de/1960/36/ein-rest-unbehagen-bleibt