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Kein Freispruch im Ruffin-Prozeß
Die Tötung eines eigenen Soldaten ist immer rechtswidrig, wenn sie nicht auf ein Kriegsgerichtsurteil zurückgeht. Aus taktischen Gründen jemand erschießen zu lassen, hält das Gericht für schlechthin abwegig.
↗ https://www.zeit.de/1960/37/kein-freispruch-im-ruffin-prozess