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Die Träger der Macht
Je weniger aber der Großeigentümer, der Besitzer eines Mehrheitspakets, der Verwalter einer Aktienmehrheit noch die Aktiengesellschaft als "sein" Eigentum, sein privates Eigentum ansehen kann, mit dem sich nach Belieben schalten und walten, das sich gebrauchen und mißbrauchen läßt, um so dringlicher wird die Frage, wer dann eigentlich in den Mammutunternehmungen die Macht in Händen hat und wer die Träger der Macht bestellt.
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