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Das Parteimonopol ist gebrochen
Die Parteien des saarländischen Landtages mußten eine Schlappe einstecken: Das Bundesverfassungsgericht hat den Paragraphen des saarländischen Wahlgesetzes für nichtig erklärt, der die sogenannten "Rathausparteien" – also freie, nicht parteigebundene Wählervereinigungen – von der Kommunalwahl ausschließt.
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