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ZEIT-RAFFER
Die neuen Habenzinsen werden vom 1. Juli an wie folgt festgesetzt: für Gelder mit Kündigungsfrist unter 3 Monaten 3 vH, mit Kündigungsfrist unter 6 Monaten 3,5 vH, unter 12 Monaten 4 vH, mehr als 12 Monaten 4,75 vH und für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist 4 vH.
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