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Nichtwissen schützt nicht vor Strafe
Auch Handelsgebräuche und Verkehrssitten passen sich der "Mode" an. Daran ändert die erfreuliche Tatsache nichts, daß die Grundbegriffe des ehrsamen Kaufmanns von dereinst, ohne zu veralten und zeitfremd zu werden, kraftvoll weiterbestehen.
↗ https://www.zeit.de/1960/28/nichtwissen-schuetzt-nicht-vor-strafe