🌐 zeit.de
Freie Fahrt für die neuen Lkw
Der Bundesrat hat die Verordnung vom März 1956 über die Lkw-Maße und -Gewichte durch eine, neue Verordnung ersetzt. Damit ist ein 32-t-Lastzug gewährleistet, mit einer 10-t-Antriebsachse und einer Doppelachse bis zu 16 t, wobei für Lastzüge die höchstzulässige Länge 16,5 m beträgt.
↗ https://www.zeit.de/1960/29/freie-fahrt-fuer-die-neuen-lkw