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Geldentwertung durch Preisbindung?
wie klingt fast zu schön, um wahr zu sein – jene These, wonach der Bonner Gesetzgeber lediglich die kartellrechtlich sanktionierte Preisbindung der zweiten Hand – also die Bindung der Endverbraucherpreise durch die Produzenten – zu verbieten brauche, um herrlich billige Zeiten anbrechen zu lassen.
↗ https://www.zeit.de/1960/29/geldentwertung-durch-preisbindung