🌐 zeit.de
Der Leser fragt...
Vor annähernd einem Jahr wurde bekanntgegeben, daß unmittelbar nach Erledigung der Aufwertung früherer Reichsanleihen usw. eine zusätzliche Entschädigung von 10% an diejenigen gezahlt werden sollte, auf die das Altsparergesetz Anwendung findet, hat man nichts mehr über den Fortgang dieser Arbeiten gehört.
↗ https://www.zeit.de/1960/31/der-leser-fragt