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Verfassungsgericht soll prüfen
Die Umwandlung der Feldmühle auf die Flicksche AG für Papier- und Zellstoffinteressen findet nun vorerst doch nicht statt. Der Registerrichter des Amtsgerichtes in Düsseldorf, der jetzt, nachdem das Oberlandesgericht die Einstweilige Verfügung gegen die Anmeldung des Umwandlungsbeschlusses als unbegründet aufgehoben hatte, am Zuge war, ist seinen eigenen Weg gegangen.
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