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Leihwagen-Moral
Der Zweite Strafsenat des Kölner Oberlandesgerichts hat die Akten des Falles Kilb geschlossen: Der ehemalige persönliche Referent des Bundeskanzlers braucht sich nicht, weil er Leihwagen fuhr, wegen schwerer passiver Bestechung zu verantworten.
↗ https://www.zeit.de/1960/24/leihwagen-moral