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Die "scheinehelichen" Kinder
Es gibt nicht nur "eheliche" und "uneheliche", es gibt auch "scheineheliche" Kinder. Die Juristen verstehen darunter die Kinder von Ehefrauen vermißter Soldaten, die Jahre nach der Vermißtenmeldung geboren wurden.
↗ https://www.zeit.de/1960/26/die-scheinehelichen-kinder