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Recht auf Nonsens
Darf man einen Gerichtsbeschluß als "Nonsens" bezeichnen? Unter Umständen darf man; es kommt eben auf die Umstände an. Das Ulmer Amtsgericht hat kürzlich den Ausdruck "Nonsens" als charakteristisches Glied einer Beleidigung mit 250 Mark Geldstrafe geahndet.
↗ https://www.zeit.de/1960/16/recht-auf-nonsens