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Nach dem Strafbefehl starb das Opfer

Jedem Juristen ist der Grundsatz "ne bis in idem" geläufig. Dieser Grundsatz, daß niemand mehr als einmal wegen derselben Tat rechtskräftig verurteilt werden darf, gilt allerdings nicht für das "summarische Verfahren" der Strafbefehle: Diese einschränkende Feststellung traf jetzt unter Berufung auf eine ähnliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes das Wiesbadener Schöffengericht.

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