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Sitzenbleiber gehen zum Kadi

Voraussetzung der Anfechtbarkeit im Verwaltungsrechtsweg ist, daß Entscheidungen einer Schule, eines Lehrerkollegiums oder einer Schulbehörde, zum Beispiel Straf maßnahmen, rechtlich "Verwaltungsakte" sind und nicht pädagogisch! Maßnahmen innerhalb der sogenannten "besonderen Gewaltverhältnisses" der Schule, des interner, Rechtsverhältnisse zwischen Schule und Schülern Das ergibt sich aus der Begründung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.

https://www.zeit.de/1955/19/sitzenbleiber-gehen-zum-kadi
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