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Mehr Betriebs- als Personalrat
Der Regierungsentwurf des Personalvertretungsgesetzes wurde vom Bundestag in den Ausschußberatungen stark geändert. Die Mehrheit des zur Behandlung der Materie eingesetzten Unterausschusses, der aus Mitgliedern des Arbeits- und des Beamtenrechtsausschusses besteht, formte den Gesetzentwurf im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes um.
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